Der Verein Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. (MBM), 1994 gegründet, wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Thüringer Staatskanzlei gefördert. Ihm gehören rund 60 Mitglieder, natürliche wie juristische Personen, aus ganz Deutschland an.
Die MBM ist eine Förderinstitution mit der besonderen Zielsetzung, die ungewöhnliche Dichte und Vielfalt wie die besondere Qualität mitteldeutscher Barockmusik in ihrer einflussreichen Bedeutung für die europäische Musikkultur des 17. und 18. Jahrhundert ins heutige Bewusstsein zu rücken. Alljährlich wird eine Vielzahl von Projekten – Konzerte und Festivals, Tagungen und Konferenzen bis hin zu wissenschaftlichen Publikationen und Editionen – sowohl finanziell gefördert wie ideell begleitet.
Die MBM ist zugleich ein modernes Netzwerk für Alte Musik und trägt entscheidend dazu bei, die Kulturregion Mitteldeutschland in ihrer Identität und Unverwechselbarkeit zu stärken. Dies realisiert sie als ein Forum, das sowohl ausübende Musiker, Wissenschaftler wie Repräsentanten der führenden Veranstalter, Forschungseinrichtungen und Museen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und darüber hinaus aus ganz Deutschland vereint. Kooperationen, Schaffung von Synergien und gegenseitige Befruchtung im Zusammengehen mit Partnern, Institutionen und Künstlern bündeln die gemeinsamen Interessen. Die MBM agiert zugleich als kulturpolitischer Repräsentant und Kommunikator.
Als Veranstalter hat es sich die MBM zur Aufgabe gemacht, in exemplarischer Weise und mit einem spezifischen Schwerpunkt mitteldeutsche Barockmusik einer möglichst großen Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar zu machen. Die MBM veranstaltet jährlich im Frühjahr das Barock.Musik.Fest (ehemals unMittelBARock! - Tage Mitteldeutscher Barockmusik) und im Oktober das länderübergreifende Heinrich Schütz Musikfest.
www.mitteldeutsche-barockmusik.de
Gefördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes, gefördert durch die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt und die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen – Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.