Gefördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes, gefördert durch die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt und die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen – Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.